Unsere AGB - Cosima Care - Kosmetik Sicherheits Management

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Unsere AGB

§1 Geltungsbereich

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Frau Ruhoff, nachfolgend als Aufragnehmer bezeichnet, basiert auf den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle sowohl mündlich wie schriftlich erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Abweichungen von diesen AGBs bedürfen stets der Schriftform.

§2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die sowohl mündlich als auch schriftlich im Projektvorschlag vereinbarte Leistung, die vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und erforderlichen Sorgfalt ausgeführt wird und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Zur Auftragsdurchführung kann sich Frau Ruhoff qualifizierter freier und/oder angestellter Mitarbeiter und selbständiger Unterauftragnehmer nach eigener Auswahl bedienen, wobei sie immer dem Auftraggeber unmittelbar verpflichtet bleibt.

§3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art und der Umfang der Leistung werden im Rahmen der Projektabwicklung zwischen beiden Vertragsparteien geregelt. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers während der Projektabwicklung sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen, sofern ihm das im Rahmen seiner Zeitplanung (Kapazitätsauslastung) und seines Aufwandes zumutbar ist. Änderungen und Ergänzungen der mündlich und/oder schriftlich im Projektvorschlag vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Sollten die vereinbarten Änderungen bzw. Ergänzungen für den Auftragnehmer zu einem zusätzlichen Zeit- bzw. Kostenaufwand führen, so ist dieser berechtigt, das Honorar sowie die Terminierung entsprechend anzupassen. Gleiches gilt, wenn aus anderen, vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Gründen, Mehrkosten bzw. Zeitverzögerungen entstehen.

§4 Pflichten des Aufragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und diese nur für die Erfüllung des Auftrags zu verwenden, es sei denn, es bestünde eine akute Gefährdung für die Allgemeinheit.

§5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer stets bestens zu unterstützen und in seiner Organisation alle für die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen sowie notwendige und bedeutsame Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit sicherzustellen.

§6 Rechnungsstellung

Das Honorar für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Leistung aufgewendeten Stunden berechnet. Der geltende Stundensatz wird mit dem Aufraggeber vereinbart. Eine pauschale Preisgestaltung ist nur nach Einwilligung beider Parteien und ausschließlich schriftlich möglich. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschloßen. Zusätzlich zu den Honorarforderungen hat der Auftragnehmer auch Anspruch auf Ersatz von Reisekosten ( jeweils günstigstes Verkehrsmittel oder km-Pauschale von 0,50 Eur pro gefahrenem Kilometer) und sonstigen Nebenkosten (Telekommunikations- Kopierkosten oder behördliche Gebühren). Sonderwünsche des Auftraggebers wie z.B. zusätzlich über den Projektvorschlag hinausgehende Untersuchungen, Proben, Erhebungen, Ausarbeitungen (Labor- und Materialkosten, Übersetzungen usw.) können vom Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen.

§7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für fehlerhafte Leistungen, insbesondere der Konzeption der Vorgehensweise, der Auswertung von Daten und Analysen sowie der daraus gezogenen Schlußfolgerungen bzw. Empfehlungen nur dann, wenn dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn nicht unwesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Erkenntnisse, die erst bei der Durchführung der Leistungen gewonnen werden können, begründen keine Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche es Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

§8 Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche

Ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft, leistet der Auftragnehmer, sofern die Leistung nachbesserungsfähig ist, im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung oder Schadensersatz) oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Bei einer geringfügigen Menge steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Will der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Leistung beim Auftraggeber, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Honorar und dem Wert der mangelhaften Leistung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel ab Empfang schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschloßen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln muß die schriftliche Rüge unverzüglich spätestens zwei Wochen nach der Entdeckung des Mangels erfolgen. Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder Mängel einer vom Auftragnehmer erstellten Leistung und/oder Werks darauf beruhen, daß der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers in dem Umfang ausgeschloßen.

§9 Höhere Gewalt

Sollte die Erbringung der Dienstleistung durch Ereignisse höherer Gewalt und ähnlicher, unvorhergesehener, schwerwiegender und unverschuldeter Umstände erschwert oder zeitweilig nicht möglich sein, ist der jeweilige Vertragspartner berechtigt, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

§10 Sonstiges

Sollte sich im Laufe eines Projektes herausstellen, daß sich der Auftraggeber in Liquiditätsschwierigkeiten befindet bzw. daß ein weitergehender Eigenkapitalverzehr stattfindet bzw. daß es sich um einen Sanierungsfall handelt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen sofort in Rechnung zu stellen bzw. nur noch nach entsprechender Vorauskasse tätig zu werden sowie das gesamte Projekt gegebenenfalls abzubrechen.

§11 Schlussbestimmungen

Bei mehreren Auftraggebern /natürliche und/oder juristische Personen) gilt eine gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber als vereinbart, Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschliesslich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz.

Sollten einzelne Vorschriften dieser AGB nicht rechtswirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine zulässige, ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung gelten.
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.Kontakt.
Apothekerin
Christine Ruhoff
Alpenstr. 1
78464 Konstanz
Deutschland
Tel.: +49 (0) 7531 991 65 78
Handy: +49 (0) 176 - 8 4444 318

E-Mail: info@cosimacare.de
www.cosimacare.de

© Cosima Care 2008/22
Stand: 11. Mai 2022
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