Sicherheitsbericht - Cosima Care - Kosmetik Sicherheits Management

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Sicherheitsbericht

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Was ist der Sicherheitsbericht?
Der Sicherheitsbericht  wird im Paragraph 5 der Kosmetikverordnung zwingend für alle kosmetischen Mittel vorgeschrieben. Er ist ein sehr umfangreiches Dokument, in dem die gesundheitliche  Unbedenklichkeit Ihres kosmetischen Produkts durch uns bewertet und  bestätigt wird.

Hierbei wird eine toxikologische Beurteilung aller Inhaltsstoffe und der Primärverpackung unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen (Einsatzkonzentration, Applikationsdauer, Anwendungsort) durchgeführt,  d.h. zu toxikologischen Daten (als Margin of Safety - MOS) in Relation gesetzt. Ebenso wird festgestellt, ob die Konzentration von bestimmten  Bestandteilen von ätherischen Ölen so hoch ist, dass sie als Allergene  zu deklarieren sind.

Der Hersteller bzw. Importeur eines kosmetischen Mittels hat daher vor  dem in den Verkehr bringen einen Sicherheitsbericht erstellen zu lassen, der  die sichere Verwendung des kosmetischen Mittels nachweist.

Dies muss (laut Paragraph 5 KVO) zwingend durch autorisiertes Fachpersonal durchgeführt werden.

Die Sicherheitsbewertung wurde durch den Sicherheitsbericht abgelöst.

Der Sicherheitsbericht enthält nach Art. 10 i.V.m. Anhang I der VO (EG) Nr. 1223/2009 folgende Angaben:

Sicherheitsinformationen über das kosmetische Mittel
1. Quantitative und qualitative Zusammensetzung des Erzeugnisses
2. Physikalische/chemische Eigenschaften und Stabilität des kosmetischen Mittels
3. Mikrobiologische Qualität
4. Verunreinigungen, Spuren, Informationen zum Verpackungsmaterial
5. Normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Gebrauch
6. Exposition gegenüber dem kosmetischen Mittel
7. Exposition gegenüber den Stoffen
8. Toxikologische Profile der Stoffe
9. Unerwünschte Wirkungen und ernste unerwünschte Wirkungen
10. Informationen über das kosmetische Mittel

Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels
1. Schlussfolgerungen aus der Bewertung
2. Warnhinweise auf dem Etikett und Gebrauchsanweisungen
3. Begründung
4. Qualifikation des Bewerters und Genehmigung für die Sicherheitsbewertung

Kriterien für die Erstellung von Sicherheitsbewertungen:
  • Anhang I der VO (EG) Nr. 1223/2009 „Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel“
  • Durchführungsbeschluss der Kommission (2013/674/EU) vom 25.11.2013 über Leitlinien zum Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über Kosmetische Mittel (ABl. L 315/82)
  • „Notes of Guidance for the Testing of Cosmetic Ingredients and their Safety Evaluation (10th revision)“ des Scientific Committee on Consumer Safety der EU-Kommission (SCCS/1602/18)
  • Mildau, G. u.a. „Basisanforderungen an die Sicherheitsbewertungen kosmetischer Mittel“ in
  • SÖFW 133 (2007 ) S. 16-22
    .
.Kontakt.
Apothekerin
Christine Ruhoff
Alpenstr. 1
78464 Konstanz
Deutschland
Tel.: +49 (0) 7531 991 65 78
Handy: +49 (0) 176 - 8 4444 318

E-Mail: info@cosimacare.de
www.cosimacare.de

© Cosima Care 2008/22
Stand: 11. Mai 2022
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