Anmeldung bei CPNP - Cosima Care - Kosmetik Sicherheits Management

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Anmeldung bei CPNP

Angebot
Wir übernehmen für Sie die Anmeldung.

Wer kosmetische Mittel verkaufen möchte, sollte dies nicht nur seinen potenziellen Kunden mitteilen: Für die Inverkehrbringer kosmetischer Mittel gibt es Meldepflichten auch nach der 2013 gültigen  europäischen Kosmetikverordnung (Verordnung 1223/2009/EG)  (Artikel 13).

So hat die für das kosmetische Mittel verantwortliche Person vor dem  ersten in den Verkehr bringen eines Produktes Angaben wie den Namen  des Produktes, den Hersteller, den Mitgliedstaat, in dem das Produkt in  den Verkehr gebracht wird und weitere Angaben zu melden. Dazu gehört  auch eine (Rahmen-)Rezeptur, um bei auftretenden Gesundheitsstörungen  eine schnelle und wirksame medizinische Behandlung zu gewährleisten.

Entsprechende Meldeverpflichtungen gelten auch bei der Einfuhr kosmetischer Mittel.

Seit dem 11. Juli 2013 muss jedes kosmetische Mittel bei CPNP dem  europäische Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (Cosmetic  Products Notification  Portal - CPNP) gemeldet sein.
   

Wir übernehmen für Sie die Notifizierung Ihrer kosmetischen Mittel an  die EU Kommission über das sog. Cosmetic Products Notification Portal  (CPNP) entsprechend Art. 13 der EG VO 1223/2009.

Ist Ihnen ALLES KLAR?
Wenn nicht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, denn wir sind vom Fach!
Telefon: +49 (0) 7531 991 65 78
Handy: +49 (0) 176 - 8 4444 318
.
.Kontakt.
Apothekerin
Christine Ruhoff
Alpenstr. 1
78464 Konstanz
Deutschland
Tel.: +49 (0) 7531 991 65 78
Handy: +49 (0) 176 - 8 4444 318

E-Mail: info@cosimacare.de
www.cosimacare.de

© Cosima Care 2008/22
Stand: 11. Mai 2022
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