Anmeldung bei CPNP
Angebot
Wir übernehmen für Sie die Anmeldung.
Wer kosmetische Mittel verkaufen möchte, sollte dies nicht nur seinen potenziellen Kunden mitteilen: Für die Inverkehrbringer kosmetischer Mittel gibt es Meldepflichten auch nach der 2013 gültigen europäischen Kosmetikverordnung (Verordnung 1223/2009/EG) (Artikel 13).
So hat die für das kosmetische Mittel verantwortliche Person vor dem ersten in den Verkehr bringen eines Produktes Angaben wie den Namen des Produktes, den Hersteller, den Mitgliedstaat, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird und weitere Angaben zu melden. Dazu gehört auch eine (Rahmen-)Rezeptur, um bei auftretenden Gesundheitsstörungen eine schnelle und wirksame medizinische Behandlung zu gewährleisten.
Entsprechende Meldeverpflichtungen gelten auch bei der Einfuhr kosmetischer Mittel.
Seit dem 11. Juli 2013 muss jedes kosmetische Mittel bei CPNP dem europäische Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (Cosmetic Products Notification Portal - CPNP) gemeldet sein.
Wir übernehmen für Sie die Notifizierung Ihrer kosmetischen Mittel an die EU Kommission über das sog. Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) entsprechend Art. 13 der EG VO 1223/2009.
Ist Ihnen ALLES KLAR?
Wenn nicht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, denn wir sind vom Fach!

Telefon: +49 (0) 7531 991 65 78
Handy: +49 (0) 176 - 8 4444 318
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