Kennzeichnung
Angebot
Worauf ist bei der Kennzeichnung zu achten?
Die Behältnisse und/oder die Verpackungen müssen unverwischbar, gut leserlich und deutlich sichtbar insbesondere folgende Angaben tragen:
- den Namen und die Anschrift des Herstellers oder der Person, die für das Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels verantwortlich ist;
- den Nenninhalt zur Zeit der Abfüllung als Gewichts- oder Volumenangabe;
- Haltbarkeit:
- das Mindesthaltbarkeitsdatum für Produkte mit einer Mindesthaltbarkeit unter 30 Monaten (Eieruhr);
- den Zeitraum, in dem das Produkt nach Anbruch der Packung verwendet werden kann, für Produkte mit einer Mindesthaltbarkeit von über 30 Monaten (angegeben durch ein Symbol, das einen geöffneten Cremetiegel darstellt);
- die Funktion des Erzeugnisses und die besonderen Vorsichtsmassnahmen für den Gebrauch;
- die Nummer des Herstellungspostens.
Diese Angaben erscheinen auf dem Produkt in der (den) Amtssprache(n) des jeweiligen Mitgliedstaats.
Ferner ist auf dem Etikett die Liste der Inhaltsstoffe aufzuführen. Die Riech- und Aromastoffe werden nur mit dem Wort Parfum oder Aroma angegeben, ausser wenn sie sich als wichtige Ursache für allergische Reaktionen erwiesen haben.
Angabe aller Bestandteile auf der Verpackung (Muster)
In der nachfolgenden Grafik (von der Webseite des BVL >>> ) finden Sie alle Elemente, die auf dem Etikett vorhanden sein müssen.
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